Banken in Österreich weigern sich Franken-Kreditnehmern negative Zinsen auszuzahlen. Von absurd und einer Gefährdung des Geschäftsmodells ist da die Rede. Ungeachtet dessen können Banken seit neuestem etwas verdienen, leihen sie sich Geld von der Europäischen Zentralbank (EZB). Die Doppelmoral der Banken im Umgang mit Franken-Kreditnehmern beschäftigt bereits die Justiz.
Eine österreichische Bank würde in keinem Fall negative Zinsen von der Schweizerischen Nationalbank (SNB) bekommen, da ausschließlich Schweizer Banken Zugang zur SNB hätten, begründet die Bank Austria ihre Weigerung an Franken-Kreditnehmer negative Zinsen auszuzahlen. Rein rechnerisch haben viele Kunden einen Anspruch, weil ihr Zinsaufschlag (Marge) oft bei 0,60% liegt und der CHF 3-Monats-Libor bei -0,80%.
Die Europäische Zentralbank (EZB) hat letzten Donnerstag beschlossen, Langfristkredite an Banken im Euroraum künftig zu einen Negativzins von -0,40% auszureichen. Laut Teilnehmerkreisen stimmte der Chef der Österreichischen Nationalbank (OeNB), EZB-Ratsmitglied Ewald Nowotny, dafür. Nur die Vertreter Deutschlands und der Niederlande waren dagegen.
Banken malen sich die Welt, wie sie ihnen gefällt
Wegen dem EZB-Entscheid löst sich obige Argumention der Bank Austria, welche im Wirtschaftsblatt nachzulesen ist, in Luft auf. Denn die Banken können etwas verdienen. Leiht sich beispielsweise die Raiffeisen Landesbank Niederösterreich-Wien (RLB NÖ-Wien) 1 Million Euro von der EZB, muss sie nur 996.000 Euro zurückzahlen. Verdienst: 4.000 Euro.
Damit steht folgende Aussage der RLB NÖ-Wien plötzlich in einem völlig anderen Licht: "Es wäre absurd, dass derjenige, der Geld geliehen bekommt, auch noch Einkünfte daraus bezieht." Bei Kreditverträgen habe grundsätzlich nicht der Kreditgeber, sondern der Kreditnehmer Zinsen zu zahlen, untermauern die Banken ihre Rechtsauffassung.
Leiht sich eine österreichische Bank von der EZB Geld und bezieht daraus Einkünfte, dann ist das aber auch ein Kreditvertrag.
Man darf daher gespannt sein, was sich die Banken einfallen lassen. Denn sie müssen nun rechtfertigen, dass sie Einkünfte von der EZB einstreichen, sie ihren Kunden aber die gleiche Einkunftsart strikt verweigern. Der Oberste Gerichtshof (OGH) wird voraussichtlich bis Sommer entscheiden, ob Franken-Kreditnehmer einen Zinsanspruch haben.
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